Liebe Hufexperten,
ich hätte eine Frage aufgrund Unklarheit.
Ich habe ein Gespräch zwischen Hufschmied und einer Pferdebesitzerin mitgehört. Die Pferdebesitzerin empörte sich über andere Pferdebesitzer, die z.B. eingerissene und fast abgebrochene Hornkanten rundpfeilen, sowie ggf. totes, nicht mehr fest zusammenhängendes Strahlmaterial abschneiden, bevor es einreißt.
Nun sagte der Schmied, dies sei per Tierschutzgesetz verboten.
Laut Internet und Tierschutzgesetz stimmt das so nicht. Danach ist nur das Zufügen von Leid, Schäden und Schmerzen verboten, d.h. nicht gerade zwingend das Entfernen von Totmaterial.
Laut Hufbeschlagsgesetz ist der Hufbeschlag nur ausgebildeten und zugelassenen Fachkräften erlaubt (wie auch für alle verständlich).
Als nicht ausgebildeter Pferdebesitzer obliegen mir nur alltägliche Maßnahmen zur Reinigung und Pflege der Hufe.
Eben dieser Bereich ist nicht näher definiert. Würde es sich auf das Waschen und Auskratzen begrenzen, wären aus das Anlegen von Verbänden, das Behandeln mit Produkten wie Dry Feet und das Trockenlegen von Hufen unter zu Hilfenahme von Watte ebenfalls verboten.
Ich hätte jetzt gedacht, dass es sich um einen rechtlich grauen Bereich handelt, wenn man zum Schutz vor weiterem Einreißen das hochgebrochene Stück Horn abpfeilt, da dort grundsätzlich kein typischer Bearbeitungsgang nach der Definition des "Hufbeschlags" durchgeführt wird, denn hier wird weder die Stellung bearbeitet, noch korrigiert, oder die Gesundheit wiederhergestellt. In den Medien (u.a. WAZ wird das aber konkret ausgelegt, obwohl im Gesetz nicht konkretisiert).
Demnach müsste dann aber auch der freie Verkauf von Pfeilen und Hufmessern verboten sein!!!
Klar ist mir auch, dass ich meinem Pferd nicht selber schaden zufügen darf, aber das bezieht sich schließlich auf alle Belange und würde eigentlich auch Vernagelungen etc. durch Schmiede mit einschließen.
Habe zu dieser Frage bisher auch keine Entscheidungen etc. gefunden, aber eben sehr unterschiedliche Auslegungen des Gesetzes.
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.