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Gewerbe Hufpflege angemeldet

Ich bearbeite die Hufe meiner Pferde meist selbst und lasse nur manchmal zur Kontrolle einen HO draufschauen.

Wegen dem neuen Hufgesetz hatten mir einige geraten, ein Gewerbe anzumelden, damit ich unter den Bestandschutz falle und weiterhin Hufe bearbeiten darf. Das habe ich 2006 getan. Es war alles ganz einfach und hat gut 10 EUR geksotet. Doch jetzt kommen Unmengen an Formularen vom Finanzamt. Die habe ich irgendwie ausgefüllt und meine Einnahmen mal auf 100 EUR geschätzt.

Jetzt kriege ich plötzlich ein IHK-Magazin zugeschickt. Bin ich jetzt Zwangsmitglied bei der IHK ? Was droht noch ?

Hat hier im Forum noch jemand nur pro forma ein Gewerbe Hufpflege angemeldet und kann über seine Erfahrungen berichten ? Ich will nur rechtszeitig zuviel Ärger und Kosten vermeiden (ich hätte mich ja auch im Vorfeld erkundigen können ...)

Danke

Jürgen Hesse

Re: Gewerbe Hufpflege angemeldet

Hallo,

Die IHK ist harmlos. Man ist zwar (Zwangs)mitglied, braucht aber nichts zu zahlen (bei gaanz kleinem Gewerbe) und auch nichts weiter zu tun.

Formulare von Finanzamt ausfüllen, bei 100€ Einnahmen zahlt man keine Steuern...

Wichtig ist, dass der Bestandsschutz davon abhängen könnte, ob man in 2006 auch wirklich als Hufpfleger gearbeitet hat, daher Rechnungen an Kunden aufheben, auch wenn es nur 1-2 sind.

Die eigenen Pferde darf man meines Wissens sowieso weiterhin selbst bearbeiten.

Gruß Tina

Re: Gewerbe Hufpflege angemeldet

Hallo Jürgen,

das HufG verbietet die Selbstbearbeitung der Hufe der eigenen Pferde aus tierschutzrechtlichen Gründen. An dieser Rechtsfolge ändert auch die Verfassungsklage nichts.

Ein Scheingewerbe kann sicher keinen Bestandsschutz erwirken. Bestandsschutz hat nur, wer vor Inkrafttreten des Gesetzes rechtmäßig gewerblich tätig war.

Solltest Du schon 2006 gewerblich tätig gewesen sein, also Einnahmen aus der Bearbeitung fremder Pferde erzielt haben, bist Du 1. dem Finanzamt gegenüber rechenschaftspflichtig (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer), 2. Zwangsmitglied der IHK (bei geringen Einnahmen auf Antrag beitragsfrei - je nach Satzung Deiner IHK) und wirst 3. von einer Berufgenossenschaft angeschrieben werden. Mit diesem bürokratischen Kram muss man sich als Gewerbetreibender herumschlagen!

Bißchen viel Ärger für jemanden, der nur bei den Hufen der eigenen Pferde ein wenig nach dem rechten sieht. Aber wenn man das in der Öffentlichkeit eines Pensionsstalles tut, muss man vielleicht mit missgünstigen Neidern rechnen, die den Amtstierarzt einschalten...

Viel Spass mit dem Amtsschimmel!
Gerd