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wer darf was? rechtl grundlagen?

hallo,

wer darf nach neuester rechtslage eigentlich noch hufe beschlagen?

kann ich rechtl. gegen einen betrüger (?) vorgehen? --> er behauptet, huftechniker zu sein, hat aber keine abgeschlossene ausbildung (er ist nicht mal hufpfleger) und fährt im unterallgäu rum und beschlägt gegen bezahlung hufe.
sind diese alternativen hufbearbeitenden berufe gar nicht geschützt?

danke an alle, die licht ins dunkel bringen

akat

Re: wer darf was? rechtl grundlagen?

"ist nicht mal Hufpfleger" hören wir nicht so gerne. Hufpfleger wird gerne als Oberbegriff für jegliche Art der Barhufbearbeitung genommen - und die hat mit Beschlag nichts zu tun. Jegliche Barhufbearbeitung muss den Huf befähigen, unter den Bedingungen von Abrieb und Bodengegendruck als leistungsfähiger "Untergrund" für die Pferdebewegung zu fungktionieren. Die Ausbildung dazu gelingt nicht jeder Barhufschule gleich gut. Die Ausbildung zum Huforthopäden bei der DHG e.V. dauert ca. zwei Jahre über 20 Wochenendmodule. Bei Schmieden kam die Bearbeitung des unbeschlagenen Hufs mit ihren besonderen Anforderungen in der Ausbildung bisher garnicht vor. Dennoch durften und dürfen sie unbeschlagene Pferde weiter "ausschneiden".
Huftechniker ist kein geschützter Begriff. Ob Huftechniker ohne Schmiedeausbildung weiter mit Kunststoff beschlagen dürfen, wird das BVerfG entscheiden.
Auch wenn die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist, kann nicht fachgerechter Beschlag als Verstoß gegen den Tierschutz verfolgt werden. Man muss einen Amtstierarzt einschalten.
Und eine wirksame Gewerbeanmeldung muss natürlich auch vorliegen. Sonst liegt ein Verstoß gegen das Gewerberecht vor.
Auch ohne berufsrechtliche Regelung gibt es Möglichkeiten, gegen Pfuscher vorzugehen.

Grüße
Gerd