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Kaputte Hufe Endstation? Der Fall Smokey Parr Bar (Astrid Arnold)

Die Geschichte:

Im Juli 2008 wurde der heute 13jährige Wallach „Smokey Parr Bar“, ein American–Painthorse, für ein 8jähriges Mädchen von deren Mutter gekauft. Der Verkäufer hat angeben das Pferd privat zu verkaufen, allerdings ist der Verkäufer im Landkreis auch als Pferdehändler allgemein bekannt. Smokey war einige Jahre im Besitz des Verkäufers. Er wurde per Schutzvertrag mit mündlicher Rückgabever-sicherung zu einem Preis von 7.500,- € gekauft. Vor dem Kauf erfolgte eine Ankaufsuntersuchung mit Röntgenaufnahmen. Smokey wurde in der Reithalle geritten und auf die Tauglichkeit als Kinderreitpferd getestet. Smokey sollte nach dem Kauf im neuen Stall auf seine Geländetauglichkeit als Kinderreitpferd ausprobiert werden.

Da Smokey die Ankaufsuntersuchung ohne Beanstandung bestanden hatte, wurde er am 31.7.08 vom Verkäufer ausgeliefert.

Schon kurz nach der Auslieferung des Pferdes fielen den neuen Besitzern seine schlechten Hufe auf. Das Kunsthorn, das die Hornausbrüche verdeckt hatte, fiel heraus; der hinzugezogene Hufschmied bestätigte dass die Hufe von Smokey in einem sehr schlechten Zustand sind.

Auch fiel auf dass Smokey durchaus nicht das geeignete Temperament für ein Kinderreitpferd hat. Am 11.8.2008 wollte die Käuferin daher den Kaufvertrag wie zugesagt rückabwickeln. Der Verkäufer lehnte die Rückabwicklung ab, ein Nachweis dass er Smokey als Pferdehändler verkauft hat, mit den damit verbundenen Rechten als Käufer, war und ist nicht möglich.

Die Untersuchungen eines Pferdefachtierarztes im August und September 2008 bestätigten ebenfalls die sehr schlechten Hufe von Smokey mit Ausbrüchen an den Wänden und stark untergeschobenen Trachten. Desweiteren wurde eine geringfügige Stützbeinlahmheit vorne rechts in der Wendung auf hartem Boden festgestellt.

Daraufhin wurde ein unabhängiges Beweissicherungsverfahren bei Gericht eingereicht. Am 29.5.2009 wurde ein Gutachten in der LMU München erstellt. In diesem sollten u.a. folgende Fragen geklärt werden:

  • hatte Smokey schon vor dem 31.7.2008 (also vor der Auslieferung) schlechte Hufe mit ausgebrochenen Wänden,
  • hätten diese Mängel bei der Ankaufsuntersuchung erkannt werden müssen,
  • und sind diese Mängel an den Hufen bei entsprechender Hufschmiedebearbeitung reparabel?

Da für das Gutachten die Hufeisen abgenommen wurden, erfolgte am Tag nach der Begutachtung ein neuer Beschlag. Dabei wurden die Hufeisen noch weiter zurückgesetzt als das vorher geschehen ist und die Zehe wurde stark gekürzt. Nach 6 Wochen Beschlagsintervall musste...

Dieser Artikel ist Bestandteil der Tagungsmappe der 4. Huftagung der DHG e.V. Die Tagungsmappe (44 Seiten) kann zum Preis von 10 Euro bei uns bestellt werden.

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